Die Ungleichbehandlung bei der Strafzumessung wird definiert als „eine Form der Ungleichbehandlung [bei der Bestrafung von Straftätern], die häufig unerklärliche Ursachen hat und zumindest unangemessen, ungerecht und benachteiligend ist“.[1] Opfer von der Urteilsdisparität sind Männer. Besonders hart betroffen sind Männer, die Teil einer Minorität sind.
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